Im Zuge der Vorratsdatenspeicherung
werden alle Kommunikationsdaten Personenbezogen und verdachtsunabhängig 6 Monate lang
gespeichert, obwohl sie aktuell nicht benötigt werden.
Es ist eine Vorgabe der EU, beschlossen am 21.2.2006 mit der Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten.
Die
Speicherung der Daten soll die Aufklärung "schwerer Straftaten"
erleichtern und wird von Befürwortern als "unverzichtbares Instrument
der Terrorismusbekämpfung" gesehen.
Die
VDS wurde in Deutschland am 31. Dezember 2007 durch das
Bundesgesetztblatt verkündet und trat somit in Kraft, die
Bundestagsabgeordneten hatten trotz "schwerwiegender politischer und
verfassungsrechtlicher Bedenken" zugestimmt.
Das
Bundesverfassungsgericht schränkte die VDS im März 2008 durch eine
einstweilige Verfügung stark ein und mit dem Urteilsspruch vom 2. März
2010 wurde die VDS komplett für Verfassungswidrig erklärt.
Seitdem dürfen in Deutschland keine personenbezogenen Daten mehr ohne Anlass gespeichert werden.
Die EU droht nun mit einer Strafzahlung, wenn Deutschland die VDS nicht gemäß ihren Vorgaben umsetzt.
| Foto: tylerdurden1, CC BY |
Diese Daten müssen auf Vorrat gespeichert werden:
Zur Rückverfolgung und Identifizierung der Quelle einer Nachricht benötigte Daten:
betreffend Telefonfestnetz und Mobilfunk:
- die Rufnummer des anrufenden Anschlusses,
- der Name und die Anschrift des Teilnehmers bzw. registrierten Benutzers
- die zugewiesene Benutzerkennung, die Benutzerkennung und die Rufnummer, die jeder Nachricht im öffentlichen Telefonnetz zugewiesen werden,der Name und die Anschrift des Teilnehmers bzw. registrierten Benutzers, dem eine IP-Adresse, Benutzerkennung oder Rufnummer zum Zeitpunkt der Nachricht zugewiesen war
zur Identifizierung des Adressaten einer Nachricht benötigte Daten:
betreffend Telefonfestnetz und Mobilfunk:
- die angewählte(n) Nummer(n) (die Rufnummer(n) des angerufenen Anschlusses) und bei Zusatzdiensten wie Rufweiterleitung oder Rufumleitung die Nummer(n), an die der Anruf geleitet wird
- die Namen und Anschriften der Teilnehmer oder registrierten Benutzer
- die Benutzerkennung oder Rufnummer des vorgesehenen Empfängers eines Anrufes mittels Internet-Telefonie,
- die Namen und Anschriften der Teilnehmer oder registrierten Benutzer und die Benutzerkennung des vorgesehenen Empfängers einer Nachricht
zur Bestimmung von Datum, Uhrzeit und Dauer einer Nachrichtenübermittlung benötigte Daten:
betreffend Telefonfestnetz und Mobilfunk:
- Datum und Uhrzeit des Beginns und Endes eines Kommunikationsvorgangs
- Internet-E-Mail und Internet-Telefonie:
- Datum und Uhrzeit der An- und Abmeldung beim Internetzugangsdienst auf der Grundlage einer bestimmten Zeitzone, zusammen mit der vom Internetzugangsanbieter einer Verbindung zugewiesenen dynamischen oder statischen IP-Adresse und die Benutzerkennung des Teilnehmers oder des registrierten Benutzers;
- Datum und Uhrzeit der An- und Abmeldung für einen Internet-E-Mail-Dienst oder einen Internet-Telefonie-Dienst auf der Grundlage einer bestimmten Zeitzone
Zur Bestimmung der Art einer Nachrichtenübermittlung benötigte Daten:
betreffend Telefonfestnetz und Mobilfunk:
- der in Anspruch genommene Telefondienst
- der in Anspruch genommene Internetdienst
zur Bestimmung der Endeinrichtung oder der vorgeblichen Endeinrichtung von Benutzern benötigte Daten:
betreffend Telefonfestnetz:
- die Rufnummern des anrufenden und des angerufenen Anschlusses
- die Rufnummern des anrufenden und des angerufenen Anschlusses,
- die internationale Mobilteilnehmerkennung (IMSI) des anrufenden Anschlusses,
- die internationale Mobilfunkgerätekennung (IMEI) des anrufenden Anschlusses,
- die IMSI des angerufenen Anschlusses,
- die IMEI des angerufenen Anschlusses
- im Falle vorbezahlter anonymer Dienste Datum und Uhrzeit der ersten Aktivierung des Dienstes und die Kennung des Standorts (Cell-ID), an dem der Dienst aktiviert wurde;
- die Rufnummer des anrufenden Anschlusses für den Zugang über Wählanschluss
- der digitale Teilnehmeranschluss (DSL) oder ein anderer Endpunkt des Urhebers des Kommunikationsvorgangs
- die Standortkennung (Cell-ID) bei Beginn der Verbindung,
- Daten zur geographischen Ortung von Funkzellen durch Bezugnahme auf ihre Standortkennung (Cell ID) während des Zeitraums, in dem die Vorratsspeicherung der Kommunikationsdaten erfolgt
| ChrisDag, flickr.com (Lizenz: CC BY 2.0) |
1) Die Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht und gegen deutsches Recht.
Sie verstößt gegen das Telekommunikationsgeheimnis und gegen die Unschuldsvermutung.
2) Die Vorratsdatenspeicherung ist unverhältnismäßig.
Sie erfordert einen erheblichen Aufwand zur Datenspeicherung.
Dagegen steht, dass laut einer Studie des Max-Planck Instituts aus 2007 bisher nur 2% der angezeigten Straftaten nicht mehr verfolgt werden, weil die entsprechenden Telekommunikationsdaten nicht mehr vorlagen.
Einer Stellungnahme des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung zufolge ließe sich die durchschnittliche Aufklärungsquote demnach „von bisher 55 % im besten Fall auf 55,006 % erhöhen“.
Zudem ist die Aufklärungsrate der "Telekommunikations-Straftaten" bereits ohne VDS weit über dem Durchschnitt von anderen Straftaten.
Abgesehen davon wissen die "wirklich" Kriminellen in der Regel, wie man durch Anonymisierungsdienste die VDS umgeht.
3) Es besteht ein hohes Missbrauchsrisiko.
Die gesammelten Daten hätten einen sehr hohen Wert für Hacker und Wirtschaft, da sich u.a. aus den Handydaten Bewegungsprofile einzelner Menschen ableiten lassen.
Außerdem könnten diese Daten genutzt werden um z.B. Staatskritische Personen aufzuspüren oder ihnen etwas anzuhängen.
Strafverfolgungsbehörden haben auch ohne richterlichen Beschluss Zugriff auf diese Daten und könnten sie illegal benutzen.
Sie möchten sich noch weiter Informieren?
Auf http://www.facebook.com/StopptACTA2012 stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Weitere Interessante Infos zur Vorratsdatenspeicherung:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de - Umfangreiche Seite mit Informationen
Aktuelle Meldungen zur Vorratsdatenspeicherung
Gegenüberstellung Kosten VDS - Strafzahlungen
Aufschub des Termins auf 2013
Nachtrag Februar 2013:
Zum Ende 2012 hat ein Aktionsbündnis verschiedener Aktivisten den Kamp gegen die Vorratsdatenspeicherung aufgenommen:
http://www.stop-vds.de/


